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Zulassung
Der Bachelor-Studiengang „Pflege und Gesundheitsförderung“ nimmt Studierende auf,
- die über eine allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife
oder eine Zulassung zum Studium über BBB-Prüfung
(= Prüfung für besonders begabte Berufstätige) verfügen,
- die den Nachweis über sechs Wochen berufspraktische Tätigkeit
in der direkten Pflege in einer stationären, teilstationären
oder ambulanten Einrichtung des Gesundheitswesens erbringen,
- die als ausländische StudienbewerberInnen ausreichende Deutschkenntnisse
nachweisen bzw. einen standardisierten Deutschtest bestanden haben,
- die eine schriftliche Begründung für die Wahl des Studienfaches vorlegen.
Zum Studium wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Studienplätze
durch Entscheid des Zulassungsausschusses zugelassen.
Sollte die Zahl der Bewerbungen die Zahl der vorhandenen Studienplätze übersteigen,
setzt ein internes Ranking unter den Studienplatzbewerbungen ein.
Dabei werden Punkte für die folgenden Kriterien vergeben,
die von den KandidatInnen auf dem Bewerbungsbogen angegeben werden:
- Soziales/kirchliches Engagement
- Ehrenamtliche Tätigkeiten vor Studienbeginn / FSJ / Zivildienst / Bundeswehr
- Englischkenntnisse
- Besondere Berücksichtigung herausragender Schulleistungen
- Musische Kompetenzen
- Berufsausbildung, Studium, Berufserfahrung
Die Bewerbungen mit den höchsten Punktwerten erhalten eine Zusage für den Studienplatz.
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